

Leistungen
Therapieablauf Richtlinientherapie
Psychotherapeutische Sprechstunden
Patienten:innen (gesetzlich Versicherte) haben im Rahmen der Sprechstunde einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin. Die Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen notwendig sind. Die Sprechstunde ist auf 5 Termine zeitlich begrenzt. Bitte beachten Sie, dass eine Erstvorstellung in meiner Praxis zunächst der Orientierung und dem gegenseitigen Kennenlernen dient und noch keine Garantie für einen regelmäßigen Psychotherapieplatz darstellt.
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Probatorische Sitzungen der Richtlinientherapie
Im Anschluss an die Sprechstunden folgen dann sogenannte probatorischen Sitzungen (max.6). Diese Probesitzungen dienen dazu, die Psychotherapie vorzubereiten und gemeinsam festzulegen, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Wenn wir uns für einen gemeinsamen Lösungsweg entscheiden, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Es kann entweder eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden. Diese kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung beantragt werden.
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Einzeltherapie
Die Einzeltherapie findet meistens in ein- bis zweiwöchentlichen Sitzungen a 50' Minuten statt.
Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst. Ein wichtiger Baustein der Therapie ist es, je nach Alter des Kindes, eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern oder den zentralen Bezugspersonen aufzubauen. Hierzu werden diese regelmäßig in die Therapie mit einbezogen, da sie für Ihr Kind eine der wichtigsten Stützen sind. Bei älteren Kindern, wird vorab gemeinsam mit dem Jugendlichen besprochen, in wieweit die Bezugspersonen einbezogen werden sollten. Abhängig von der jeweiligen Problemlage ist die Kooperation mit Fachärzte*innen, Lehrer*innen o.a. wichtig und unter Berücksichtigung einer vorab erteilten Schweigepflichtsentbindung kann ein gegenseitiger Austausch sehr wertvoll für alle Beteiligten sein.
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Gruppenpsychotherapie
Vor der Antragstellung wird mit den Bezugspersonen oder dem/der Patienten*in besprochen, ob eine Gruppentherapie (in der Regel ergänzend zur Einzeltherapie) sinnvoll erscheint. Bei verschiedenen Störungsbildern kann Gruppentherapie wichtige Effekte erzielen. Der Informationsaustausch und die Erfahrungen in der Gruppe helfen häufig, die Bedeutung und deren Auswirkungen emotionaler Probleme besser zu verstehen und Gruppengefüge helfen häufig im alltagsnahen Setting, Verhaltensalternativen direkt auszuprobieren.
Ich verfüge über die erweiterte Fachkunde Psychotherapie in Gruppen und biete in regelmäßigen Abständen auch Gruppentherapie an. Infos hierzu erhalten Sie im Erstgespräch oder über die Homepage.
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Diagnostik
Aufgrund langer Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz ist es dennoch häufig wichtig bereits vorab eine Diagnostik durchzuführen um geeignete Maßnahmen gegebenenfalls frühzeitig einleiten zu können. Je nach verfügbaren Kapazitäten besteht die Möglichkeit in meiner Praxis zunächst nur eine Diagnostik durchführen zu lassen. Diese besteht in der Regel aus verschiedenen Fragebogenverfahren, einer Leistungsdiagnostik, ggfls. Teilleistungsdiagnostik um zu überprüfen inwieweit die Kriterien einer Lese- und Rechtschreibstörung oder Rechenschwäche oder einer Aufmerksamkeitsstörung usw. erfüllt werden.
Leider ist eine Autismus-Diagnostik bei mir nicht möglich.
Diagnostiktermine finden immer am Vormittag statt.
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde kann diese bei Kinder bis zu fünfmal (4x mit dem Kind, 1x mit der Bezugsperson) mit jeweils 100 Minuten ohne Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
​Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist vorgesehen als niedrigschwelliges Angebot zur Abklärung der Indikation einer Psychotherapie und Überbrückung von Wartezeiten. Zudem dient sie der Vorbereitung einer möglichen Gruppenpsychotherapie.​ Die Gruppengröße umfasst drei bis neun Patient*innen. Die Leistungen werden nicht auf nachfolgende Kontingente der Richtlinienpsychotherapie angerechnet und können ohne Therapiegenehmigung durchgeführt werden.
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Das Prozedere und die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist bei privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich geregelt. Daher ist es empfehlenswert, vor dem Erstgespräch Kontakt mit ihrer Versicherung aufzunehmen und die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen

Neurofeedback
Ziel des Neurofeedbacks ist es, die Selbstregulationsfähigkeit des Gehirns zu verbessern und Fehlregulationen zu korrigieren. Ist eine Fehlregulation vorhanden, werden bestimmte Hirnbereiche zu viel oder zu wenig, oder zum falschen Zeitpunkt aktiviert. Dadurch können verschiedene Symptome und Beschwerden auftreten und die Leistungsfähigkeit wird reduziert. Das Gehirn wird auf diese Weise motiviert, die neu erlernten Selbstregulierungsprozesse immer schneller und nachhaltiger zu erreichen. Die erlernten Prozesse im Anschluss auch im Alltag anzuwenden. Neurofeedback kann in verschiedenen Bereichen und bei Indikation ergänzend im Rahmen einer Verhaltenstherapie eingesetzt werden.
Ablauf
Zu Beginn des Trainings wird die Gehirnaktivität mit Hilfe von Elektroden am Kopf sichtbar gemacht. Während des Trainings schaut die Person beispielsweise einen Film an einem Monitor an. Je nach Aktivitäten im Gehirn verändert sich das Bild. Ist die Person beispielsweise unkonzentriert, so wird das Bild kleiner. In diesem Moment ist die Aktivität, die vorhanden sein sollte, verringert. Durch die Verkleinerung des Bildes wird die Aktivität wieder gesteigert und das Bild vergrößert sich. Durch diese Belohnung wird das Gehirn motiviert und aktiviert. Die Grundlage von Neurofeedback ist auf die operante Konditionierung zurückzuführen.